Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Firma Victores II GmbH
Stand: Gerichtsstand Dortmund
Victores II GmbH, Phönixseestrasse 14, 44263 Dortmund, +49 1575 8485256, buchhaltung@vspots.com, USt-IdrNr. DE368960786
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Victores II GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Stellung einer Auftragsbestätigung seitens des Dienstleisters und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Auftragsbestätigung) gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot (Auftragsbestätigung) beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt bei Zeichnung der Auftragsbestätigung und endet am Zeitpunkt der Abnahme des Videos des Kunden.
4.2 Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, da es sich hierbei um einen B2B Vertrag handelt, in welchem ab dem Moment der Zeichnung Individualleistungen anfallen und dieser mit Signatur der Auftragsbestätigung geschlossen wird. In Zuge dessen ist kein Widerruf möglich.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist seitens der Dienstleistungsfirma möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
- der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
- der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß der Autragsbestätigung.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber nach Fertigstellung des Videos über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung (Videoaufnahme) terminieren.
Der Auftraggeber wird 72 Stunden vorab telefonisch an den Termin erinnert. Dieser kann den Termin auf Wunsch auch umplanen, allerdings muss ein Zeitfenster von mindestens 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin gegeben sein. Sollte dies nicht der Fall sein, und die Vorlaufzeit von 48 Stunden ist nicht gegeben, so ist eine Umplanung des Termines nicht mehr möglich, da etwaige Individualleistungen bereits angefallen sind und der volle Rechnungsbetrag wird fällig.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen an der finalen Dienstleistung (Fertigstellung des Videos) beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.6 Alle Inhalte, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Designs, Audio- und Videodateien, die auf dieser Website oder in unseren Produkten und Dienstleistungen erscheinen, sind urheberrechtlich geschützt und gehören uns oder unseren Partnern. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ohne unsere ausdrückliche Genehmigung ist untersagt. Jegliche Verletzung des Urheberrechts kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir behalten uns das Recht vor, gegen jegliche Verstöße gegen unser Urheberrecht vorzugehen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4,8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.